Impressum und AGBs

Angaben gemäß § 5 TMG

 

Tizian Films

Tizian Maurice Grau

Blumenstr. 6

73061 Ebersbach

 

Vertreten durch

 

Geschäftsführer: Tizian Grau

 

Kontakt

 

Tizian Grau

E-Mail: tizian@tizianfilms.de

 

Umsatzsteuer

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE453527787

 

Streitschlichtung

 

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Urheberrecht

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tizian Films

 

Tizian Films

Tizian Maurice Grau (im Folgenden: Tizian Films)

Blumenstr. 6

73061 Ebersbach

Stand: Juni 2025

 

01. Allgemeines

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Vereinbarung die mit dem Kunden individuell vereinbart wurden sind vorrangig dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für deren Wirksamkeit ist eine schriftliche Bestätigung von Tizian Films notwendig.

 

02. Vertragsgegenstand und Ausführung

 

2.1 Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem von Tizian Maurice Grau (im Folgenden “Tizian Films” genannt) erstellten Angebot. Ein Angebot wird individuell für jeden Kunden nach Aufwand und Leistung kalkuliert.

2.2 Etwaige Leistungen, die durch eine Angebotserstellung erbracht wurden, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Vertragsabschluss zur Mitwirkungspflicht. (Abs. 12) Im Rahmen des vereinbarten Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet der Auftragnehmer, wie der Vertrag ausgeführt wird. Der Auftragnehmer behält sich jederzeit das Recht vor, kurzfristige Änderungswünsche des Auftraggebers abzulehnen.

 

3. Vertragsabschluss

 

3.1 Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in Schriftform und muss durch Tizian Films ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

 

04. Kosten/ Vergütung

 

4.1 Alle von Tizian Films erstellten Angebote verstehen sich als Nettopreise in Euro (€), auf die die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

4.2 Im Angebot enthaltene Vorkosten wie Reisen, Casting und Motivsuche werden bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig. Diese werden mit der vereinbarten ersten Abschlagszahlung gedeckt.

4.3 Ein Drehtag umfasst eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden. Ab Beginn der Reise von der Tizian Films Geschäftsstelle (Blumenstr. 6), bis zur Rückkehr zur Geschäftsstelle von Tizian Films. Oder von der Abfahrt vom Hotel bis zur Rückkehr ins Hotel.

4.4 Überstunden und Drehtage an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen, sowie Arbeitszeiten zwischen 23:00 Uhr und 06:00 können dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, mit einem Aufpreis von 20% auf die angebotene Leistung berechnet werden.

4.5 Anfallende Reisekosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern die zum Drehort benötigte Anreise mehr als 30 Kilometer beträgt. Diese werden mit 30 Cent/km berechnet.

4.6 Sollte der Auftraggeber den vereinbarten Drehtermin/Drehtag nicht mindestens 24 Stunden vor dessen Beginn absagen, kann der hierbei entstandene Schaden bis zu einem Gesamtwert von 100% des berechneten Tagessatzes in Rechnung gestellt werden. Ausgenommen dieser Regelung sind unvorhersehbare höhere Gewalten und Umstände, die außerhalb des Machtbereichs des Auftraggebers liegen.

 

05. Zahlungsbedingungen

 

5.1 Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt innerhalb des Zahlungsziels von 14 Tagen fällig, wenn mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart.

5.2 Im Angebot definierte Abschlagszahlungen müssen vor Produktionsbeginn bezahlt worden sein, da sonst kein rechtzeitiger Produktionsbeginn gewährleistet werden kann.

5.3 Die Abschlagszahlungen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.

5.3 Sind die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Infolgedessen ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (nach§1DüG) zu verlangen. Nutzungs- und Verwertungsrechte werden erst nach vollständiger Forderungsbegleichung erteilt. Bei Zahlungsverzug kann Tizian Films Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (nach§1DüG) verlangen. Nutzungs- und Verwertungsrechte werden erst nach vollständiger Forderungsbegleichung erteilt.

 

06. Urheberrecht

 

6.1 Tizian Films behält sich das Eigentums- und Urheberrecht aller kreativen Leistungen sowie Bild- und Tonaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes vor.

6.2 Aufgenommenes Rohmaterial bleibt, wenn nicht anders durch z.B. einen Buy-out geregelt, Eigentum von Tizian Films und wird nicht an den Auftraggeber weitergegeben. Die Kosten für einen Buy-out des Rohmaterials müssen mit Tizian Films individuell kalkuliert werden.

 

07. Nutzungsrechte

 

7.1 Dem Auftraggeber werden nach erfolgreicher Lieferung und vollständiger Zahlung des erstellten Werkes sämtliche Nutzungsrechte übertragen, die schriftlich mit Tizian Films für den Auftrag vereinbart wurden, jedoch nicht exklusiv.

7.2 Der Auftraggeber darf, wenn nicht anders vereinbart, die vom Auftragnehmer erstellten Bild- und Tonmaterialien lediglich in dem vertraglich vereinbarten Rahmen nutzen. Eine darüber gehende Verwendung, Veröffentlichung, Veräußerung, Weitergabe an Dritte et. al. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Verfälschungen des erstellten Werkes sind nach §14 des Urhebergesetz unzulässig. Tizian Films ist allein berechtigt Änderungen an den Filmwerken vorzunehmen.

 

08. Haftung

 

8.1 Tizian Films haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8.2 Tizian Films übernimmt keine Haftung für durch Dreharbeiten verursachte Betriebsstörungen.

8.3 Mit den vorstehenden Haftungsklauseln ist eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers nicht verbunden.

 

09. Kopien und Aufbewahrung

 

9.1 Tizian Films behält sich das jederzeitige Recht vor, Ausschnitte eines produzierten Werkes für eigens geplante Werbemaßnahmen wie z.B. Homepage, Social-Media Kanäle zu nutzen. Eine Bildnisverwertung mit personenbezogenen Daten wird mit dem Auftraggeber abgesprochen.

9.2 Die Projektdaten (inkl. Rohmaterial) werden für drei Jahre kostenfrei auf den Servern von Tizian Films aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, dass die Dateien entweder gelöscht oder gegen einen vereinbarten Aufpreis weiterhin auf den Servern aufbewahrt werden.

9.3 Nicht verwendetes Material kann, sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart und keine Personen abgebildet werden, zu weiteren Vermarktungs Zwecke an Dritte (Shutterstock, Videohive, o.ä) weitergegeben und gegen Entgelt weiter vermarktet werden. Sollten Bewegtbilder mit einer Person weiter vermarktet werden, muss die Person durch eine umfassende schriftliche Einwilligung über Art und Umfang der Bildnisverwertung in Kenntnis gesetzt worden sein.

 

10. Produktion

 

10.1 Tizian Films trägt ausschließlich die Verantwortung für die techschnische und künstlerische Umsetzung des Films. Die Verantwortung über sachliche und rechtliche Richtigkeit der Filminhalte hat der Auftraggeber zu tragen.

10.2 Die Produktion erfolgt stets auf Basis des im Vorfeld erstellten Konzepts/Drehbuchs, falls nicht vorhanden, findet eine Erstellung des kreativen Werkes auf Grundlage des im Showreel gezeigten Qualitätsstandards statt. Etwaige Auffassungsunterschiede in kreativer Gestaltung und filmischer Umsetzung sind stets subjektiv zu betrachten und deshalb nicht rechtskräftig.

10.3 Der Auftraggeber sorgt für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Produktionsort. Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber geeignete Räume bzw. Orte für den geplanten Ablauf zur Verfügung.

 

11. Abnahme

 

11.1 Unmittelbar nach Fertigstellung des Films bekommt der Auftraggeber eine vorläufige Kopie des Produkts durch ein Tizian Films festgelegtes Videoportal wie z.B. Youtube, Vimeo, o.ä.

11.2 Dem Auftraggeber stehen, sofern nicht anders vereinbart, zwei Änderungsschleifen bis zum fertigen Film zur Verfügung.

11.3 Sollte der Auftraggeber nach zwei Änderungsschleifen das produzierte Werk nicht erfolgreich freigeben, muss der Mehraufwand bis zur Fertigstellung als exklusive der ursprünglich angebotenen preislichen Vereinbarung kalkuliert werden.

11.4 Sofern ein kreatives Werk auf Basis eines mit dem Auftraggeber erstellten Konzepts umgesetzt wird, ist das endgültige Werk von diesem abzunehmen. Inhaltliche Veränderungen werden als Mehraufwand exklusiv des im Angebot enthaltenen Preises berechnet.

11.5 Dem Kunden wird nach Fertigstellung des Projekts eine Datei, dessen technische Eigenschaften bei Vertragsabschluss definiert wurden, als Teil des Auftrags kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

12. Lieferfrist

 

12.1 Die terminliche Fertigstellung eines Films wird, sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, seitens Tizian Films vorgegeben und erfolgt schnellstmöglich.

12.2 Lieferfristen und Liefertermine sind geltend, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht voll erfüllt hat und den Terminen eine schriftliche Bestätigung von Tizian Films vorliegt.

 

13. Mitwirkungspflicht

 

13.1 Der Auftraggeber hat nach Erteilung des Auftrags eine Mitwirkungspflicht. Sie gewährleistet den reibungslosen Ablauf zur Erstellung des im Angebot/Auftrag formulierten Filmwerks. Zur Mitwirkungspflicht gehören etwaige Leistungen wie die Beschaffung des Firmenlogos, wichtigen Informationen oder die Freigabe bei Drehbuch, Sprechertext, Filmentwurf.

13.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er für das zur Verfügung gestellte Produktionsmaterial sämtliche zur Nutzung und Verwendung erforderlichen Urheber-, Nutzung-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte hat. Er trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit.

 


14. Vertragsauflösung

 

14.1 Beide Seiten können den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

14.2 Endet die Vertragsbeziehung vorzeitig, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

 

15. Stornierungen

 

15.1 Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Stornierung eines Produktionstermins durch den Auftraggeber bis 14 Tagen vor Drehbeginn kostenfrei möglich. Eine Verschiebung eines vereinbarten Produktionstermins durch den Auftraggeber ist bis drei Tagen vorher kostenfrei, wenn einvernehmlich ein zeitnaher Ausweichtermin gefunden werden kann.

15.2 Wird eine Produktion Seiten des Auftraggebers vor geplantem Produktionsbeginn, jedoch nach Ablauf von 14 Tagen, abgesagt oder kann durch Verschulden des Auftraggebers kein zeitnaher Ausweichtermin gefunden werden, berechnet der Auftragnehmer, falls nicht anders vereinbart, folgende Ausfallsätze:

Bei Stornierung seitens des Auftraggebers wird ein Ausfallhonorar fällig:

– unter 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
– unter 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
– unter 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars

15.3 Sollte ein Drehtermin innerhalb der Frist von 14 Tagen gesetzt sein, muss der Auftraggeber Tizian Films bis mindestens 3 Tage vor Drehbeginn über seinen Entscheid in Kenntnis setzen. In diesem Fall ergeben sich obige (s. 14.2) Ausfallhonorare.

15.4 Bereits entstandene Vorleistungen und den damit verbundenen Kosten durch Locationsscouting, Drehbucherstellung, Anmietung von Equipment oder Personal, Reise- und Unterkunftskosten, o.ä. werden vom Auftraggeber dennoch übernommen und ihm in Rechnung gestellt.

15.5 Bei Ausfall von Drehterminen durch Krankheit der Vertreter des Auftragnehmers, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene (nicht grob fahrlässig verschuldete) Ereignisse, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Drehtermine. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

 

16. Verschwiegenheit

 

16.1 Sollten Betriebsgeheimnisse aufgrund einer Zusammenarbeit beider Vertragspartner bekannt werden, sind beide Vertragspartner dazu verpflichtet diese zu wahren. Die Dauer der Geheimhaltungspflicht erstreckt sich über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

17. Schlussbestimmungen – Salvatorische Klausel

 

17.1 Bei Änderungen und Ergänzungen der genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen und den vorrangigen besonderen Vereinbarungen bedarf es der Schriftform. Erklärungen können per E-Mail geltend sein.

17.2 Übrige Bestimmungen bleiben laut § 306 BGB unberührt, sollte eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

17.3 Für Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Tizian Films.